Ausleihbedingungen

Die Ludothek Dornach ist eine NON-Profit-Organisation

Die Ludothek verleiht Spiele und Spielsachen zu günstigen Preisen. Sie steht allen Kindern und Erwachsenen offen. Alle Mitarbeiter und der Vorstand arbeiten ehrenamtlich.


Bedingungen

Es kann eine unbegrenzte Anzahl von Spielen ausgeliehen werden. Die Ausleihdauer beträgt max. 4 Wochen. Sollte es einmal nicht möglich sein, die Spielsachen fristgerecht zurückzubringen, ist eine Fristverlängerung ohne Mahngebühr um wiederum 4 Wochen möglich und muss vor Ablauf per Mail an ludodornach@gmx.ch oder per SMS oder telefonisch unter 077 470 84 82 gemeldet werden. Die Ausleihgebühr für Spiele im Einzel-Abo wird nochmals fällig.


Fehlende oder defekte Teile

Bitte kontrolliere zu Hause umgehend die ausgeliehenen Spielsachen gemäss Inhaltsliste und melde defekte oder fehlende Teile innert 24 Stunden: ludodornach@gmx.ch oder per SMS auf das Ludo-Handy an 077 470 84 82.


Mahnung

Nach Überschreiten der Ausleihfrist wird eine Mahngebühr fällig:

  1. Mahnung CHF 5.--
  2. Mahnung CHF 15.--

Rückgabe/Kontrolle

 

Die Spiele müssen fristgerecht, sauber und vollständig zurückgebracht werden. Evt. Mängel müssen sofort gemeldet werden. Bei fehlenden Teilen und beschädigten Spielsachen wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.-- erhoben. Ersatz- und Reparaturkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt, je nach Alter und Zustand des zu ersetzenden Spieles. Der Betrag wird ausschliesslich durch die Ludothek festgelegt. Normale Abnützungserscheinungen sind davon ausgenommen. Bei Rückgabe von fehlenden Teilen innert 4 Wochen wird die Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.


Haftung

Bei Unfällen und Schäden, die im Zusammenhang mit den ausgeliehenen Spielsachen entstehen, übernimmt die Ludothek keine Haftung.


Vereinsmitgliedschaft

Mitglieder des Vereins sind neben den Mitarbeiterinnen alle, die den Mitgliederbeitrag bezahlt haben. Der Beitritt ist jederzeit möglich. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch bei Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages. Der Erlös aus den Mitgliedschaften und Ausleihgebühren wird ausschliesslich für Neuanschaffungen von Spielen, Reparaturen und allfällige Betriebskosten verwendet. Die Statuten können in der Ludothek angefordert werden.  

Reglementsgültigkeit ab 01.01.2019


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Benutzerreglement
Benutzerreglement ab 1.1.2019.pdf
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Statuten
Statuten ab 2.11.2011.pdf
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